Für Hunde und Pferde benötigen Sie jeweils eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen angerichtet werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Pflicht zur Haftpflicht für den Hund ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen besteht seit Januar 2016 die Pflicht seinen Hund zu versichern.
Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 zur Haftung des Tierhalters:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.
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