Ohne Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf die Straße. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Wer sich mit einem Pkw, Bus, Traktor, Wohnmobil, Quad, Motorrad, Mofa oder Anhänger auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern.
Sollte es zu einem Unfall kommen, werden die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers und/oder die beschädigten Gegenstände bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung (TK) zahlt Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbissschäden, Einbruch mit Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.
Hier ist es möglich den Beitrag zu verringern, indem eine Selbstbeteiligung (SB) gewählt wird, die im Schadenfall von der Entschädigungssumme abgezogen wird.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung (VK) übernimmt den Schaden am eigenen Auto bei Vandalismus, Selbstverschulden oder bei einem Unfall mit Fahrerflucht des Unfall-Gegners.
Auch hier ist es möglich eine Selbstbeteiligung (SB) zu wählen, die im Schadenfall von der Entschädigungssumme des Versicherers abgezogen wird. Dadurch verringert sich der zu zahlende Beitrag.
Die Anmeldung eines Autos muss persönlich erfolgen. Entweder Sie erscheinen selbst auf der Behörde oder Sie können auch einen Vertreter damit beauftragen. Manchmal übernimmt auch das Autohaus diesen Service für Sie.
Wenn Sie eine Vertretung mit der Anmeldung beauftragen, müssen Sie dafür eine entsprechende Vollmacht ausstellen und eine Kopie Ihres Ausweises mitgeben. Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden ebenfalls ausweisen.
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