Kraftfahrzeug-versicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung

Ohne Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf die Straße. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Wer sich mit einem Pkw, Bus, Traktor, Wohnmobil, Quad, Motorrad, Mofa oder Anhänger auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. 

 

Sollte es zu einem Unfall kommen, werden die Unfallopfer  einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers und/oder die beschädigten Gegenstände bis maximal der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt. 

Freiwillige Versicherungen

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung (TK) zahlt Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbissschäden, Einbruch mit Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind.

 

Hier ist es möglich den Beitrag zu verringern, indem eine Selbstbeteiligung (SB) gewählt wird, die im Schadenfall von der Entschädigungssumme abgezogen wird.

 

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung (VK) übernimmt den Schaden am eigenen Auto bei Vandalismus, Selbstverschulden oder bei einem Unfall mit Fahrerflucht des Unfall-Gegners.

 

Auch hier ist es möglich eine Selbstbeteiligung (SB) zu wählen, die im Schadenfall von der Entschädigungssumme des Versicherers abgezogen wird. Dadurch verringert sich der zu zahlende Beitrag.

 

 


Anmelden eines Kraftfahrzeuges

Die Anmeldung eines Autos muss persönlich erfolgen. Entweder Sie erscheinen selbst auf der Behörde oder Sie können auch einen Vertreter damit beauftragen. Manchmal übernimmt auch das Autohaus diesen Service für Sie.

Wenn Sie eine Vertretung mit der Anmeldung beauftragen, müssen Sie dafür eine entsprechende Vollmacht ausstellen und eine Kopie Ihres Ausweises mitgeben. Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden ebenfalls ausweisen. 

Diese Unterlagen benötigen Sie zum Anmelden

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis des Versicherungsschutzes für das Kfz mit der elektronischen Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer (gibt es als Vordruck online oder direkt bei der Zulassungsstelle)
Daumen hoch zum Service
Kfz-Versicherung

Sie möchten mehr Informationen zur Kfz-Versicherung?

 

Nutzen Sie meinen kostenlosen Service und lassen Sie sich beraten. Ich finde für Sie den geeigneten Versicherungsschutz und bin auch im Schadenfall oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartnerin.



Jutta Söhnholz

Bahnhofstr. 29a

29640 Schneverdingen

 

Telefon 05193 8689994

Mobil  0171 1993474

 

Web  www.versicherungsmakler-soltau.de

Mail  info@versicherungsmakler-soltau.de

 

Vermittlerregister D-M152-YGNUQ-50

Erlaubnis nach §34d Abs. 1, §34c GewO

Vermittlerregister D-W-102-TZRE-91

Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 GewO 

Erlaubnis nach §34c Abs. 1 

Industrie- u. Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg