Eine Zahnzusatzversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie deckt Kosten ab, die über den Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen und bietet finanzielle Sicherheit bei teuren Zahnbehandlungen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise hochwertiger Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, professionelle Zahnreinigungen, Kieferorthopädie und mehr.
Die Zahnprophylaxe
spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit von Kindern und Erwachsenen.
Sie dient der Prävention von Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich und trägt maßgeblich zur Erhaltung Ihrer Zahngesundheit bei.
Mit Bleaching können Sie Ihre Zähne aufhellen lassen.
Sollte sich trotz aller Vorsicht ein Loch im Zahn bilden, können die Kosten schnell steigen:
Für sichtbare Zähne, wie die Schneide- und Eckzähne, decken die Krankenkassen meist die Kosten für Kunststofffüllungen.
Im Falle von Backenzähnen und anderen nicht sichtbaren Zähnen werden von den Kassen lediglich die kostengünstigeren Amalgamfüllungen übernommen. Sollten Sie aus ästhetischen Gründen eine unauffälligere Kunststofffüllung wünschen, so sind die zusätzlichen Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Auch die Kosten für spezifische Zahnbehandlungen wie Parodontose und Wurzelkanalbehandlung (Zahnwurzelbehandlung) werden nicht immer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die Kieferorthopädie beinhaltet eine Vielzahl von Behandlungen, die dazu dienen, Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren und so die allgemeine Mundgesundheit zu verbessern. Dazu
gehören unter anderem die Anwendung von Zahnspangen und Retainern.
Zahnfehlstellungen sind in fünf Schweregrade (kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG) unterteilt. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zahlt die
gesetzliche Krankenkasse (GKV) nur bei Behandlungsgrad drei, vier und fünf. Bei Behandlungsgrad eins und zwei müssen die Eltern selbst für die kieferorthopädische Therapie aufkommen.
Falls die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt sind, ist dennoch zunächst ein Eigenanteil von 20 Prozent, oder 10 Prozent ab dem zweiten Kind, zu leisten. Die restlichen 80 Prozent werden direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird Ihnen dieser Eigenanteil zurückerstattet. Dieses Verfahren dient dazu, die Motivation und das Engagement während der oft langwierigen Behandlungsphase aufrechtzuerhalten.
Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich beraten. Nicht nur um einen für Sie geeigneten Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag zu finden. Gern sind wir auch für weitere Fragen oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartner.